Wenn die ukrainische Regierung den Hirnverbrannten vom “Euromaidan” auch die heutigen Eskapaden durchgehen lässt, kann man sie wahrlich in die Tonne kloppen.
Vielleicht eine kurze Anmerkung zu den Änderungen der Gesetzgebung seit dem letzten Aufflammen der Idiotie, d.h. der Verschärfung gewisser Gesetze, die u.a. auch das “Demonstrationsrecht” betreffen. Diese Änderungen führten einer sofortigen Verurteilung durch den “Westen”, allen voran aus der Feste der Demokratie – den USA. Aus dem Munde der Friedenstaube McCain und seines “demokratischen” Senatorenkumpels Ben Cardin kommt die Ankündigung einer Gesetzesvorlage, durch welche das “Magnitsky-Gesetz” weltweite Gültigkeit haben soll; de fatco eine Repressalie im Gegenzug zu den Neuerungen Janukowitschs.
Hier stichpunktartig zusammengefasst, was das neuerlich “verschärfte Demonstrationsgesetz” in der Ukraine tatsächlich bedeutet und zum Gezeter der demokratischen Welt führt:
Das sieht erst einmal so aus, als sei Janukowitschs Unentschlossenheit vorüber. Man lässt ihm aber auch de facto keine Wahl.
Jede beliebige Staatsmacht hat das Recht auf Gewaltanwendung – und zwar ist dieses Recht ein exklusives, im Gegensatz zu Privatpersonen. Im Gegensatz zu Privatpersonen hat eine Staatsmacht auch das Recht, unverhältnismäßige Gewalt anzuwenden. Sagen wir, ein Wachmann hat das Recht, einen Eindringling niederzuschießen, der – vielleicht einfach nur, um seinen Nachhauseweg abzukürzen – durch ein Sperrgebiet latscht. Dabei muss sich der Wachmann an ein gewisses Minimum an erforderlichen Prozeduren halten, worin nicht beinhaltet sein muss, dass er bei dem Eindringling erst in Erfahrung bringen muss, was dieser denn eigentlich will. Der Wachmann ist durch das Gesetz genau dazu bestimmt und gar verpflichtet, genau so zu handeln.
Auch Sicherheitskräfte haben dieses Recht auf punktuelle und präventive Gewaltanwendung gegen Störer, schon allein aus dem Grunde, dass dadurch weit schlimmere Zustände verhindert werden können. Einzige Bedingung – die Polizei oder die Sicherheitskräfte müssen sich darüber sicher sein, dass sie in Ausübung ihrer Pflichten nicht selbst einer Strafe nach dem Gesetz verfallen. In Sachsen haben wir die endlose Diskussion mit einzelnen Polizeimaßnahmen nach der traditionellen, jährlichen Randale um den 13. Februar – die Regierung fährt den zeitgeistigen “Anti-Nazi”-Kurs, “Anti-Nazi”-Randalierer rotten sich zusammen und zünden in Ermangelung von Nazis eben irgendwelche Autos an, so dass die Polizei einfach nur ihre Arbeit tut – Zusammenrottungen auflösen, bei “Blockaden” einschreiten, TKÜs im Stressgebiet durchführen – aber dafür bekommt sie im Endeffekt von allen Seiten auf die Mütze.
In der Ukraine sind diese Dinge noch weit weniger geregelt. Sowohl die Regierung als auch die “Euro-Integratoren” haben die Polizei in den letzten Wochen nach Gutdünken herumgeschubst und, wo es ging, auffahren lassen. Logisch, dass die Sicherheitskräfte keine große Lust mehr darauf haben. Sie sind natürlich auch keine Engel, aber es ist verständlich, dass sie keine Schubskinder sein wollen.
Aus genau diesem Grunde gibt es die oben angeführten Verschärfungen u.a. des Demonstrationsrechts. Es ginge gut und gern auch ohne – die Hirnverbrannten auf dem “Maidan” pfeifen ohnehin drauf, und der Westen hätte keinen Anlass zu einer neuen Welle der Hysterie. Aber die Regierung ist den Sicherheitskräften etwas schuldig. Und letztere haben jedes Recht, sich nicht nur gegen Randalierer zu versichern, sondern auch davon ausgehen zu dürfen, dass die wechselhafte Staatsmacht sie nicht verrät und ihnen aus ihrer Arbeit einen Strick dreht.